Birkungen/Eichsfeld
Birkungen/Eichsfeld

Der Kirchortrat des Kirchorts Birkungen

Im Januar 2021 (23. und 24. Januar 2021 sowie in Form der Briefwahl) fand die Wahl zum Kirchortrat für den Kirchort Birkungen statt. Der Kirchortrat wurde für vier Jahre gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 3. Februar 2021 statt.

 

Gewählte Mitglieder des Kirchortrates sind:

 

- Stefan Ulbrich (Vorsitzender, Protokollant und Vertreter im Pfarreirat)

- David Walkhoff (stellvertretender Vorsitzender)

- Stefan Müller

- Andreas Ziegenfuß

- Alexandra Leiniger 

- Benedikt Siebert

 

Weitere Mitglieder:

 

- Pfarrer Gregor Arndt / Pfarrer Karl-Josef Wagenführ

- Swen Löffelholz (Kirchenvorstandsmitglied)

 

 

 

Ordnung für die Kirchorträte (KirchortratO)

- entspricht dem bisherigen Dekret über die Filialgemeinde -

 

- Auszug -

 

§ 2

Aufgaben des Kirchortrates

 

Der Kirchortrat gestaltet nach den jeweiligen Möglichkeiten das kirchliche Leben vor Ort. In diesem Zusammenhang kommen ihm insbesondere folgende Aufgaben zu:

 

(1) Gestaltung von Veranstaltungen und Festen

(2) Versammlung von Gruppen und Kreisen zur eigenständigen Feier von Gottesdiensten und zu anderen Treffen

(3) Funktion des Ansprechpartners für andere gesellschaftliche Akteure vor Ort

(4) Projektbezogene Zusammenarbeit mit der Kommune und anderen christlichen Gemeinden

(5) Sorge um die Gebäude und Liegenschaften des Kirchortes

(6) Sicheinbringen in den Pfarreirat

(7) Information an den Pfarrer und die hauptamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinde bezüglich der Situation des Kirchortes

 

§ 3

Rechte und Pflichten des Kirchortrates, Zusammenwirken

mit dem Pfarreirat und dem Kirchenvorstand

 

(1) Dem Kirchortrat obliegt die Wahrnehmung der in § 2 genannten Aufgaben und die Organisation des kirchlichen Lebens, die ausschließlich den Kirchort betreffen. Dabei ist der Kirchortrat in der Gestaltung der Aktivitäten frei, soweit diese nicht der kirchlichen Lehre entgegenstehen und entsprechend der materiellen Ressourcen möglich sind. Bei auftretenden Konflikten über die Gestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort ist der Pfarreirat anzurufen, in dem im Miteinander der Kirchorte die Konflikte gelöst werden sollen. Kann eine Lösung des Konflikts im Einzelfall nicht erreicht werden, ist das Bischöfliche Ordinariat, dort das Seelsorgeamt, zur Vermittlung und Unterstützung anzufragen.

 

(2) Die Organisation anstehender Aufgaben kann der Kirchortrat im Einvernehmen mit dem Pfarrer regelmäßig in Sitzungen selbstständig erledigen. Insbesondere im Bereich der Pastoral, des Bauwesens sowie der Wartung und Pflege von Liegenschaften kann der Kirchortrat einzelne Mitglieder beauftragen sowie Ausschüsse bilden, die auch außerhalb von Sitzungen des Kirchortrates tagen. Diese haben dem Kirchortrat in regelmäßigen Abständen in den Sitzungen des Kirchortrates zu berichten.

 

(3) Der Kirchortrat delegiert nach Maßgabe des § 4 Nr. 2 PfarreiratO Mitglieder in den Pfarreirat und unterstützt diesen. Aufgabe der Delegierten ist es, einerseits die Anliegen des Kirchortes in den Pfarreirat als Ort der Gesamtpastoral einzubringen, andererseits den Blick des Kirchortes auch für die Anliegen der anderen Kirchorte und die Gesamtpastoral zu öffnen.

 

(4) Der Kirchortrat unterstützt den Kirchenvorstand, insbesondere die benannten Ansprechpartner im Kirchenvorstand (vgl. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 4 KVVG) bei der Ausübung der diesen übertragenen Aufgaben und Funktionen. Im Übrigen ergibt sich die Zusammenarbeit mit Kirchenvorstand und Pfarreirat aus § 13 KVVG. Gemäß §§ 18 Abs. 4, 16 Abs. 4 KVVG erhält der Kirchortrat eine auszugsweise Kopie der Sitzungsniederschrift durch den Kirchenvorstand.

 

(5) Darüber hinaus ist allein der Kirchenvorstand zur rechtlichen Vertretung der Pfarrei befugt.

 

Quelle: Ordnung für die Kirchorträte (KirchortratO) vom 1. September 2020 (In Kraft getreten am 1. Oktober 2020)



Der Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde "St. Maria Magdalena"

Im Januar 2021 (23. und 24. Januar 2021 sowie in Form der Briefwahl) fand die Wahzum Kirchenvorstand für die Pfarrgemeinde "St. Maria Magdalena" statt. Der Kirchenvorstand wurde für vier Jahre gewählt.

 

Die sieben gewählten Mitglieder des Kirchenvorstands sind:

 

- Volker Bierschenk (Kallmerode)

- Thomas Dölle (Breitenholz)

- Ronald Fischer (Breitenbach)

- Swen Löffelholz (Birkungen)

- Frank Schneider (Leinefelde)

- Matthias Stubenitzky (Leinefelde)

- Heiko Wenderott (Wingerode)

 

In den Kirchenvorstand berufen wurde Frau Marion Franke.

 

Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist kraft Amtes Pfarrer Gregor Arndt.

 

Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im
Bistum Erfurt (KVVG)

 

- Auszug -

 

§ 1

Kirchenvorstand, Ehrenamt

 

(1) Kirchenvorstand verwaltet die Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und die Vermögen im Rechtsverkehr.

 

(2) Das Amt der gewählten und berufenen Mitglieder des Kirchenvorstandes ist ein Ehrenamt.

 

§ 3

Aufgaben des Kirchenvorstandes

 

(1) Der Kirchenvorstand hat insbesondere

 

1. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres für das Folgejahr den Haushaltsplan festzustellen und zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung vorzulegen,

 

2. bis zum 31.03. des Folgejahres für das Vorjahr die Jahresrechnung zu prüfen, deren sachliche und rechnerische Richtigkeit festzustellen und zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung vorzulegen,

 

3. das Vermögensverzeichnis zu führen,

 

4. den Rendanten zu bestellen und abzulösen, sofern dies nicht durch den Diözesanbischof geschieht, und zu entlasten.

 

(2) Der Kirchenvorstand ist verpflichtet, das Bischöfliche Ordinariat unverzüglich zu benachrichtigen bei Beteiligung an

 

1. Verfahren der Bodenordnung,

 

2. gerichtlichen Verfahren, die gegen die Kirchengemeinde gerichtet sind.

 

(3) Maßnahmen oder Unterlassungen in der Verwaltung der Vermögen in der Kirchengemeinde, die für diese Vermögen zu Nachteilen geführt haben oder zu Nachteilen führen können, sind dem Bischöflichen Ordinariat unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

 

Quelle: Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Bistum Erfurt vom 1. September 2020 (In Kraft getreten am 1. Oktober 2020)

Der Pfarreirat der Pfarrgemeinde "St. Maria Magdalena"

Der Pfarreirat besteht aus je einem Vertreter der Kirchorträte. Er ist zuständig für die pastoralen Belange der Gesamtpfarrei.

 

Dem Pfarreirat gehören an:

 

- Jürgen Schedel (Beuren)

- Stefan Ulbrich (Birkungen)

- Thomas Beume (Breitenbach)

- Pia Rodenstock (Breitenholz)

- Elisabeth Herzberg (Kallmerode)

- Nicole Hofmann (Leinefelde), (Stellvertreterin: Kerstin Knauft)

- Frank Friese (Wingerode)

- Swen Löffelholz (Katholikenrat)

Stand: 5. Juni 2021

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